Jugendschutz
Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für BESSA hohe Priorität. Unsere Produkte richten sich ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren.
Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026Nur für Erwachsene ab 18 Jahren
Der Erwerb der über BESSA angebotenen E-Zigaretten und vergleichbaren Produkte ist ausschließlich volljährigen Personen ab 18 Jahren gestattet.
Personen unter 18 Jahren dürfen diese Produkte weder über unsere Website bestellen noch von uns im Rahmen des Versandhandels erhalten.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 10 des deutschen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse Kindern und Jugendlichen weder angeboten noch an sie abgegeben werden.
Diese Regelungen gelten auch für den Versandhandel.
Das gesetzliche Verbot umfasst außerdem nikotinfreie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas sowie deren Behältnisse.
Weitere Informationen finden Sie im § 10 Jugendschutzgesetz .
Altersprüfung
Bestellungen über BESSA dürfen ausschließlich von Personen aufgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen kann im Rahmen des Bestell- und Lieferprozesses eine Überprüfung des Alters erforderlich sein.
Kunden sind verpflichtet, bei der Registrierung, Bestellung und einer gegebenenfalls erforderlichen Altersprüfung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Kann die Volljährigkeit nicht ausreichend festgestellt werden, kann eine Bestellung abgelehnt, nicht ausgeführt oder storniert werden.
Lieferung nur an Volljährige
Unsere Produkte dürfen im Versandhandel nicht an Kinder oder Jugendliche abgegeben werden.
Soweit für eine Lieferung eine Altersprüfung erforderlich ist, muss die empfangsberechtigte Person die jeweils notwendigen Voraussetzungen erfüllen und gegebenenfalls einen geeigneten Altersnachweis vorlegen.
Eine Bestellung für eine minderjährige Person oder mit dem Ziel, die gesetzlichen Altersbeschränkungen zu umgehen, ist nicht zulässig.
Auch nikotinfreie E-Zigaretten sind ab 18
Die Altersbeschränkung gilt nicht nur für Produkte mit Nikotin.
Nach dem deutschen Jugendschutzgesetz gelten die entsprechenden Vorschriften auch für nikotinfreie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas, bei denen Flüssigkeit elektronisch verdampft und das entstehende Aerosol inhaliert wird.
Auch solche Produkte werden von BESSA daher ausschließlich Erwachsenen ab 18 Jahren angeboten.
Falsche Altersangaben und Umgehung
Es ist nicht gestattet, ein falsches Geburtsdatum oder andere unrichtige Angaben zu verwenden, um eine Altersbeschränkung oder Altersprüfung zu umgehen.
Ebenso ist es nicht gestattet, ein BESSA-Konto oder eine Bestellung für eine minderjährige Person zu verwenden, wenn dadurch die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen umgangen werden sollen.
Bei begründeten Zweifeln an der Volljährigkeit kann BESSA zusätzliche Nachweise verlangen oder die betreffende Bestellung nicht ausführen.
Keine Weitergabe an Minderjährige
Wir bitten unsere Kunden, die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen auch nach Erhalt einer Bestellung zu beachten und Produkte, die Altersbeschränkungen unterliegen, nicht an Minderjährige weiterzugeben.
Der Jugendschutz endet nicht mit dem Abschluss einer Online-Bestellung. Ein verantwortungsvoller Umgang mit altersbeschränkten Produkten ist uns wichtig.
Unser Beitrag zum Jugendschutz
BESSA unterstützt die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Altersbeschränkungen für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
Unsere Angebote richten sich nicht an Kinder oder Jugendliche. Altersbeschränkungen dürfen weder technisch noch durch falsche Angaben oder die Nutzung eines fremden Kontos umgangen werden.
Fragen zum Jugendschutz?
Bei Fragen zu unseren Jugendschutzmaßnahmen können Sie sich gerne an den BESSA-Kundenservice wenden.
support@bessavape.de